KLEINE HILFESTELLUNG 

Wissen Sie was eine F- oder G-Verglasung ist?

 

... weiß es Ihr Auftraggeber oder Architekt?

Diese Frage mag vielleicht überheblich erscheinen, ist aber in keinem Falle so gemeint. Täglich liest man Ausschreibungstexte, in denen Brandschutzelemente korrekt und entsprechend ihrer Bestimmung formuliert werden. Aber auch solche, die wie folgt oder ähnlich ausgeschrieben werden:

  • ...Liefern und Montieren einer G30-Tür in Kunststoff mit Isolierglas... ???

  • ...Liefern und Montieren eines F90 Dreh-Kipp-Fensters... ???

  • ...Liefern und Montieren eines Kunststoff DK-Fensters mit G30-Glas... ???

  • ...Liefern und Montieren einer F30-Tür ohne Schloss, da Gaststättenbetrieb... ???

NEIN!!!!

Mit derartigen Formulierungen kann man wenig anfangen, da das deutsche Baurecht solche Elemente nicht kennt und demzufolge kein deutscher Hersteller so etwas liefern kann. Die örtlichen Brandschutzbehörden legen fest, welche Art Brandschutzabschlüsse für das betreffende Bauvorhaben gefordert werden. Die folgende Tabelle zeigt den Unterschied zwischen Feuerhemmung und Feuerbeständigkeit.

Feuerwiderstandsklassen

 
F-Verglasung G-Verglasung Feuer-Widerstandsdauer Bezeichnung
F30 G30 >= 30min feuerhemmend
F60 G60 >= 60min
F90 G90 >= 90min feuerbeständig
F120 G120 >= 120min

Das heißt also, man ordnet entweder F- oder G-Verglasungen einer geforderten Zeitspanne zu, die das Element mit Sicherheit überstehen muss.

Damit wäre Fakt 1 geklärt - die Haltbarkeit im Brandfalle!

Nun gibt es noch Unterschiede zwischen F- und G-Verglasungen - sonst würde man diese ja nicht klassifizieren.

Klären wir also den Fakt 2 - den Einsatzfall des Elementes:

Grundsätzlich gilt:

  • Brandschutzelemente sind immer nach einer allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung hergestellt

  • es gibt in Deutschland keine Brandschutzfenster, die geöffnet werden können. Es gibt nur Festverglasungen!

  • es werden nur zugelassene Profile, Zubehör und Gläser verwendet.

G-Verglasung:

  • eine eher einfachere und preisgünstige Konstruktion

  • verhindert die Ausbreitung von Feuer und Rauch

  • der Durchtritt der Wärmestrahlung wird jedoch nicht verhindert!

  • Verglasung bleibt im Brandfalle durchsichtig

  • über die Zulässigkeit von G-Verglasungen für das Bauvorhaben entscheidet die örtliche Bauaufsicht (G-Verglasungen sind nicht überall einsetzbar)

  • uns stehen mehrere Systeme zur Verfügung, um G-Verglasungen von G30 bis G120 zu realisieren

F-Verglasung:

  • die Konstruktion ist aufwendiger, aber hat dadurch auch erhebliche Vorteile

  • verhindert die Ausbreitung von Feuer und Rauch

  • der Durchtritt der Wärmestrahlung wird verhindert (theoretisch kann man eine F-Verglasung im Brandfalle auf der Gegenseite berühren).

  • dient daher in erster Linie der Sicherung von Fluchtwegen, da Personen hinter der Verglasung nicht durch durchdringende Wärmestrahlung verletzt werden können.

  • die Scheiben werden im Brandfalle undurchsichtig

  • uns stehen mehrere Systeme zur Verfügung, um F-Verglasungen F30 und F90 zu realisieren

T30-Elemente (Türen):

  • das T30-Element ist quasi ein Sonderfall der F-Verglasung. Das heißt die Grundkonstruktion ist im gleichen System und es wird generell F-Glas eingesetzt. Der Unterschied liegt daher in der Möglichkeit, diese Elemente öffnen zu können.

  • T30-1 ist eine 1-flg. Brandschutztür

  • T30-2 ist eine 2-flg. Brandschutztür

  • verhindert die Ausbreitung von Rauch (bei entsprechender rauchdichter Ausstattung)

  • verhindert die Ausbreitung von Feuer

  • der Durchtritt der Wärmestrahlung wird verhindert (theoretisch kann man eine F-Verglasung im Brandfalle auf der Gegenseite berühren).

  • die Scheiben werden im Brandfalle undurchsichtig

  • dient der Sicherung von Fluchtwegen

  • ist immer selbstschließend und immer mit Schloss

  • ist immer von uns auf Bauform und Funktion geprüft

  • T30-Elemente sind immer mit einer F-Verglasung oder Promatect-Paneel augestattet.

T90-Elemente (Türen):

  • gleiche Eigenschaften wie T30, jedoch widersteht dieses Element 90min.

 


Geprüfte Sicherheit

Wir als SCHÜCO Partnerbetrieb sind für die Herstellung von Feuerschutzabschlüssen besonders geschult und außerdem vertraglich verpflichtet, alle Punkte der Zulassungsbescheide korrekt einzuhalten. Die Prüfplakette am Element identifiziert uns als Hersteller.

 

 

 


Service für unsere Händlerkunden:

  • Weiterführende Schulungen auf dem Gebiet des Brand- und Rauchschutzes

  • Technische Unterstützung im Vorfeld (Angebotsphase)

  • Liefern einer ausführlichen Montageanleitung zu jedem Element

  • Liefern eines zugelassenen Dübelpaketes zu jedem Element

  • Elemente sind vorgebohrt (Dübellöcher) oder die Befestigungsstellen der Bandeisen sind gekennzeichnet

  • Lieferung der Elemente frei Haus

  • Lieferung aller weiteren behördlichen Unterlagen, wie z.B. Übereinstimmungsbestätigung oder  Überwachungsbestätigung für den Bauherren

  • In unserem Download-Center können Sie die aktuellen Fassungen der Dokumente herunterladen.

  
   
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